Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Provision
a) Sofern Sie von uns ein Exposé bezüglich einer bestimmten Immobilie erhalten haben, bieten wir Ihnen den Abschluss eines Maklervertrages zu den nachfolgenden Bedingungen an.
b) Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kauvertrages ist bei Abschluss eines Vorvertrages unser Provisionsanspruch fällig. Sie sind auf Anfrage verpflichtet uns unverzüglich Kopien der für die Bemessung der Provision wesentlichen Seiten des unterzeichneten Vorvertrages zur Verfügung zu stellen. Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Notrialekaufertrages bereits bekannt, so haben Sie uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Unser Provisionsanspruch besteht unabhängig von einer Vorkenntnis, wenn wir einen kausalen Beitrag zum Abschluss des Hauptvertrages leisten.
c) Die Provision ist auch fällig, wenn nicht Sie, sondern ein Dritter, der in einem Rechtsverhältnis zu Ihnen steht, den vertrag abschließt, sofern unsere Maklerleistung von Ihnen an diesen Dritten vermittelt wurde.
d) Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag, vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht auch beim Abschluss von wirtschaftlich gleichwertigen Verträgen z.B. bei Kauf statt Miete oder Erbbaurecht statt Kauf und umgekehrt.
e) Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande kommende Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird.
2. Finanzierungsnachweis
Der Käufer ist verpflichtet bis spätestens 7 Tage vor dem Notartermin einen geeigneten Nachweis (z.B. in Form einer Darlehenszusage oder Bestätigung seines Kreditinstitutes) darüber zu erbringen, dass er über die für die Investition erforderlichen finanziellen Mittel verfügt.
3. Haftung
Die in unseren Exposés enthaltenen Angaben werden auf der Grundlage der Informationen des Eigentümers erstellt und basieren auf Informationen und Quellen, die wir für zuverlässig erachtet, aber für deren Genauigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernehmen.
f) Die Objektdarstellung in Exposés etc. ist ausschließlich für Informationszwecke erstellt, um das Objekt darzustellen und näher zu erläutern. Es soll dem Empfänger nur als Entscheidungshilfe für die Frage dienen, ob er grundsätzliches Interesse an dem Objekt hat und mit einer eigenen eingehenden Prüfung beginnen will. Das Exposé etc. ist deshalb keine Grundlage für die positive Investitionsentscheidung bzw. die Entscheidung zum Erwerb von Rechten an der Immobilie. Es ersetzt nicht die notwendige Prüfung der darin enthaltenen Tatsachen und Beurteilungen durch eine vom Empfänger selbst durchzuführende Prüfung, die Grundlage einer Kauf- oder Mietentscheidung ist. Deshalb sind Ansprüche gleich welcher Art, insbesondere auf Schadensersatz oder Auskunftserteilung wegen unvollständiger oder unrichtiger Angaben durch die Überlassung des Exposé etc. nicht begründet.
g) Das Exposé enthält auch keine Zusicherungen oder Garantien, auf die eine Haftung gestützt werden könnte. Gleiches gilt für sonstige Informationen im Zusammenhang mit diesem Exposé, die dem Empfänger mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden.
h) Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten.
4. Zwischenmakler und Gemeinschaftsgeschäfte
Wir sind berechtigt, weitere Personen zu beauftragen und einen Teil der Provision an diese abzuführen oder vorab zu bezahlen. Auf Verlangen legen wir offen, ob, an wen und in welcher Höhe solche Zahlungen geleistet werden bzw. worden sind.
5. Vertraulichkeit
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zwischen dem Dritten und dem von uns nachgewiesenen Vertragspartner zustande, so sind Sie verpflichtet, an uns die volle Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre.
6. Geldwäscheprüfung
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung durchzuführen. Sie verpflichten sich, uns die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Geldwäscheprüfung zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen
7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf die Vereinbarung zwischen den Parteien findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit Plovdiv. Sie erhalten diese AGB zweisprachig. Die englische Version dient lediglich zu Lesezwecken. Im Falle von Abweichungen ist die bulgarische Fassung maßgeblich und nur diese ist rechtlich bindend. 8. Verbraucherstreitschlichtungsverfahren Falls Sie den Vertrag als Verbraucher online oder auf sonstigem elektronischen Weg geschlossen haben, können Sie im Streitfall Ihre Beschwerde per E-Mail an info@bulgaria-estates.de richten. Unabhängig hiervon steht Ihnen die Möglichkeit offen, eine europaweite Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu nutzen. Erreichbar ist die Streitbeilegungsplattform über http://ec.europa.eu/consumers/odr.